Wichtige Hinweise und unsere Veranstaltungsbedingungen
Wir bieten unsere Veranstaltungen auf der Grundlage gültiger Gesetze an. Mit den nachstehenden Veranstaltungsbedingungen informieren wir über die beiderseitigen Rechte und Pflichten.
Bitte deshalb aufmerksam durchlesen!
Alle unsere Veranstaltungen sind knapp kalkuliert und basieren auf dem ehrenamtlichen Engagement unserer Teamer_innen sowie dem jugendverbandlichen Konzept der aktiven Mithilfe der Teilnehmenden (nachfolgend TN genannt) während der Veranstaltung. Die Veranstaltungen werden von den Teamenden im Vorfeld geplant, während der Veranstaltung ergeben sich punktuelle Veränderungen, z.B. weil die TNs die Veranstaltung mitgestalten. Die angegebenen Kosten umfassen immer die Kosten für Übernachtung und vegetarische Verpflegung inklusive selbst zubereiteter Getränke (Wasser, Tee, Kaffee …), Materialkosten, Betreuung und Basis-Versicherungsschutz. Teilweise sind weitere Kosten wie angegeben in den Preisen enthalten (Fahrtkosten,…).
Nicht im Versicherungsschutz des BDP Bremen enthalten sind Auslandsreise-Krankenversicherung, Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck- und Reiseunfall-Versicherungen. Falls gewünscht muss sich die_der TN darum selbst kümmern.
Veranstaltungsbedingungen/Reisebedingungen
1. Zustandekommen des Veranstaltungsvertrags
Mit der Anmeldung bietet der/die Teilnehmer_in (im Folgenden abgekürzt mit „TN“) - soweit dieser minderjährig ist durch seine gesetzliche Vertretung und dieser selbst neben dem Minderjährigen – dem BDP Bremen-Niedersachsen (im Folgenden abgekürzt mit „BDP“) den Abschluss des Veranstaltungsvertrags verbindlich an. Bei Minderjährigen muss deshalb die Anmeldung von einem/r Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Grundlage des Angebotes sind die Ausschreibung und die ergänzenden Informationen des BDP für die jeweilige Veranstaltung, soweit sie dem TN vorliegen.
Der Vertrag kommt mit dem TN (und bei Minderjährigen zugleich mit dessen gesetzlicher Vertretung) zustande durch den Zugang der Anmeldebestätigung in Textform und/oder als Rechnung durch den BDP. Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des BDP vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotesz ustande, wenn der TN innerhalb dieser Frist dem BDP die Annahme erklärt.
2. Veranstaltungsleistungen, Leistungsänderungen
Sämtliche Leistungen der Veranstaltung ergeben sich ausschließlich aus den wichtigen Hinweisen, der Veranstaltungs-Ausschreibung in diesem Prospekt und auf der Webseite und den darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen. Es kann jedoch vorkommen, dass der BDP aus sachlichen und nicht vorhersehbaren Gründen von den Angaben in diesem Prospekt abweichen muss. In diesem Fall informiert der BDP selbstverständlich umgehend alle TN.
3. Bezahlung
Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung von mindestens 20 % des Teilnahmebetrages auf unser Konto zu überweisen. Der Restbetrag muss spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn überwiesen sein.
4. Rücktritt von
der Veranstaltung, Kündigung durch den TN.
Der TN kann bis zum
Beginn der Veranstaltung jederzeit von der Veranstaltung
zurücktreten. Wir empfehlen dazu die schriftliche Form. Die
Nichtzahlung des Teilnahmebeitrags oder der Anzahlung gilt nicht als
Rücktritt. Bis zum Beginn der Veranstaltung kann sich jede_r TN
durch eine_n Dritte_n ersetzen lassen, sofern diese_r den
veranstaltungsspezifischen Bedingungen (z. B. Alter) entspricht.
Bei Rücktritt ohne Ersatz stehen dem BDP pauschale Entschädigungen zu, die die von uns gewöhnlich ersparten Aufwendungen berücksichtigen:
Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 20 %, mindestens aber 20 Euro.
Bei Rücktritt ab dem 55. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zu 50 %.
Bei Rücktritt ab dem 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zu 75 %.
Bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zu 90 %.
Stichtag ist der
Eingang der Rücktrittserklärung. Dem TN bleibt es in jedem Fall
unbenommen, dem BDP nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
Nimmt der TN einzelne ihm angebotene Veranstaltungsleistungen aus
Gründen nicht in Anspruch, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen
vorzeitiger Ab-/Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen),
besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des
Veranstaltungspreises.
Ein krankheitsbedingter Rücktritt von
der Veranstaltung enthebt nicht der Bezahlung des Teilnahmebeitrags.
Wir empfehlen vorsorglich für den Krankheitsfall den Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung.
5. Absage der Veranstaltung, Kündigung durch den BDP
Der BDP behält sich
vor, bis spätestens vier Wochen vor Beginn einer Veranstaltung diese
abzusagen, falls wider Erwarten weniger als 2/3 der
Veranstaltungsplätze in Anspruch genommen wurden. Der BDP informiert
in diesem Fall den TN umgehend und bietet die Möglichkeit, zu einer
anderen Veranstaltungzu wechseln oder vom Vertrag zurückzutreten.
Bereits gezahlte Beträge werden bei einem Rücktritt in diesem Fall
vollständig zurückgezahlt. Wird die Veranstaltung infolge bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Krieg,
Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.)
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl
der BDP als auch der TN den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag durch
den BDP gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder
zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Veranstaltungs-Leistungen eine anteilige Entschädigung verlangen.
Falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, ist er
verpflichtet, den TN zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen
die Mehrkosten dem TN zur Last. Wird die Anzahlung und/oder die
Restzahlung nicht zu den genannten Terminen geleistet, ist der BDP
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Veranstaltungsvertrag
zurückzutreten und den TN mit den entsprechenden Rücktrittskosten
zu belasten.
6. Coronabedingte
kurzfristige Änderungen
Es sind weiterhin Unwägbarkeiten wegen
der Corona-Pandemie zu erwarten. Fallen dadurch Veranstaltungen aus,
wird der Teilnahmebeitrag zurückbezahlt. Findet eine Veranstaltung
wesentlich anders als angekündigt statt, ist ein Rücktritt vor dem
Beginn der Veranstaltung möglich. Der Teilnahmebeitrag wird
zurückbezahlt.
Eine Veranstaltungsteilnahme ist nur unter den
jeweils rechtlichen und ggf. zusätzlich BDP-internen
Corona-(Hygiene-)Regeln möglich. Ist die Teilnahme wegen einer
Corona-Erkrankung, eines positiven Coronatests oder eines Coronafalls
im direkten Umfeld nicht möglich, fallen Entschädigungszahlungen an
(s. Punkt 4). Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung.
7. Absage der
Veranstaltung durch behördliche Anordnung
Muss die
Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung abgesagt werden,
wird der Teilnahmebeitrag vom BDP zurückerstattet.
8. Verhaltensbedingte Kündigung durch den BDP
Alle Veranstaltungen werden von ehrenamtlichen Teamer_innen vorbereitet und betreut. Diese haben sich intensiv und verantwortlich auf die Veranstaltungen vorbereitet. Ungeachtet der pädagogischen Arbeit erwarten wir von den TN, dass sie ihrem Alter entsprechend über den verantwortungsvollen Umgang mit dem anderen Geschlecht informiert sind, sich an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes halten, keine illegalen Drogen konsumieren, sich an Gruppenabsprachen halten und die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektieren. Sollte ein TN gegen Gesetze verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, hat der BDP oder die von ihm eingesetzte Veranstaltungsleitung die Möglichkeit, ihn/sie nach Abmahnung im Wiederholungsfall von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Dies gilt auch, wenn der TN das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt oder gegen die Weisung der Veranstaltungsleitung verstößt. Bei grobem Fehlverhalten (z. B. Diebstahl, Alkoholmissbrauch, illegaler Drogenkonsum, massive Verstöße gegen Gruppenregeln, Vandalismus) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung in Betracht kommen. Die Veranstaltungsleitung ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom BDP bevollmächtigt und berechtigt. Bei minderjährigen TN ist sie berechtigt, nach Benachrichtigung der/des Erziehungsberechtigten auf deren Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei volljährigen TN den Veranstaltungsvertrag zu kündigen. Über den Veranstaltungspreis hinausgehende Kosten abzüglich ersparter Aufwendungen gehen zulasten des /der TN.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
TN, die nicht Bürger_innen eines EU-Landes sind, müssen beim BDP die genaue Reiseroute erfragen und sich um evtl. nötige Visa selbst kümmern. Dies gilt auch bei eventuellen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit). Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen (z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten) gehen zu seinen/ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn der BDP schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
9. Haftung
Die Haftung des BDP für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BDP für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des BDP für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je TN und Veranstaltung. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Der BDP haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung hat der TN innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsende gegenüber dem BDP geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des BDP oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung einer gesetzlichen Vertretung oder Erfüllungsgehilfen des BDP beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BDP oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einesr gesetzlichen Vertretung oder Erfüllungsgehilfen des BDP beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem TN und dem BDP Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der TN oder der BDP die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Datenschutz, Sonstiges
Die für die Verwaltung der Veranstaltung nötigen Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom BDP verwendet. Sofern nicht in der Anmeldung gestrichen oder später widerrufen, wird der Weitergabe der Adresse an andere TN der Veranstaltung zur Bildung von Fahrgemeinschaften zum gemeinsamen Treffpunkt zugestimmt. Gleiches gilt für die Verwendung von auf der Veranstaltung gemachten Bildern des TN für zukünftige Veröffentlichungen und die Pressearbeit des BDP.
Die Datenschutzerklärung des BDP kann unter www.bdp-hulsberg.de nachgelesen werden. Auf Anfrage schickt der BDP sie mit der Post zu.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.